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Fälligkeiten / Fristen

Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

Für das Jahr 2012 gelten folgende Fälligkeitstage:

Monat

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Fälligkeitstag;
drittletzter Bankarbeitstag

27.

27.

28.

26.

29.

27.

Monat

Juli   

Aug.

Sept.

Okt. 

Nov.

Dez.

Fälligkeitstag;
drittletzter Bankarbeitstag  

27.

29.

26.

29.*

28.

21.


* in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 26.10.2012


Einführung eines einheitlichen Zeitpunktes für die Einreichung des Beitragsnachweises

Als einheitlicher Zeitpunkt für die Einreichung des Beitragsnachweises wurde ab 01.01.2009 der fünftletzte Bankarbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge durch den Gesetzgeber festgelegt.

Für das Jahr 2012 gelten als späteste Abgabetermine für das Einreichen des Beitragsnachweises:

Monat

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Abgabetag

25.

23.

26.

24.

24.

25.

Monat

Juli

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

Abgabetag

25.

27.

24.

 25.*

26.

19.

 

* in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 24.10.2012

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