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15,5 %
Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit.
Der Höchstbetrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 592,88 €.
Arbeitnehmeranteil: 313,65 €
Arbeitgeberanteil: 279,23 €
14,9 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Der Höchstbetrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 569,93 €.
15,5 %
z. B. Betriebsrenten
0,9 %
(Dieser Beitrag ist bereits im allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % enthalten und vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 34,43 €.
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Die Beitragssätze werden von der Bundesregierung einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgesetzt.
Die Beitragsmittel fließen komplett in den Gesundheitsfonds, woraus jede Krankenkasse eine feste Zuweisung je nach Mitgliederstruktur erhält.
Reichen diese Gelder nicht aus, so muss die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangen, der nur zu Lasten des Versicherten geht.
Unserer soliden Finanzpolitik ist es zu verdanken, dass wir keinen Zusatzbeitrag erheben müssen.
19,6 %
3,0 %