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Allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung

15,5 %

Für Mitglieder mit Gehalts-/ Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit.
Der Höchstbetrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 592,88 €.
Arbeitnehmeranteil: 313,65 €
Arbeitgeberanteil: 279,23 €

Ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung

14,9 %

Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Der Höchstbetrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 569,93 €.

Beitragssatz zur Krankenversicherung für Versorgungsbezüge

15,5 %

z. B. Betriebsrenten

Sonderbeitrag für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung

0,9 %

(Dieser Beitrag ist bereits im allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % enthalten und vom Mitglied alleine zu tragen)
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 34,43 €.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Kindern

1,95 %

Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Beitragssatz zur Pflegeversicherung ohne Kinder

2,2 %

Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,-- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Die Beitragssätze werden von der Bundesregierung einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgesetzt.

Die Beitragsmittel fließen komplett in den Gesundheitsfonds, woraus jede Krankenkasse eine feste Zuweisung je nach Mitgliederstruktur erhält. 

Reichen diese Gelder nicht aus, so muss die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangen, der nur zu Lasten des Versicherten geht.

Unserer soliden Finanzpolitik ist es zu verdanken, dass wir keinen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Beitragssatz zur Rentenversicherung

19,6 %

Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung)

3,0 %

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