• [Vereinigte BKK] - Vor- und Nachpraktika
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Vor- und Nachpraktika

Wird ein vorgeschriebenes Praktikum vor oder nach einem Studium geleistet, gilt:

  • Erhält der Praktikant Arbeitsentgelt, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit scheidet aus, da es sich um eine Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung handelt.
  • Wird ein Arbeitsentgelt nicht gezahlt, tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung dennoch eine Versicherungspflicht ein. Die Beiträge sind nach dem so genannten "Mindestentgelt" zu berechnen.
  • In der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es in diesen Fällen zu einer besonderen Praktikantenversicherung, wenn keine kostenfreie Familienversicherung möglich ist.

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