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kostenloses Service-Telefon
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarife können abweichen)
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1. Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum
Arbeitszeit:
Spielt keine Rolle.
Arbeitsentgelt:
Spielt keine Rolle.
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung:
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer.
Arbeitszeit:
Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien.
Arbeitsentgelt:
Nicht mehr als 400,- EUR im Monat.
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Es sind Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber (11 Prozent) zu zahlen.
Rentenversicherung:
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer. Es sind keine Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber zu zahlen.
Arbeitszeit:
Nicht mehr als 20 Stunden in der Woche oder begrenzt auf die Semesterferien.
Arbeitsentgelt:
Mehr als 400,- EUR im Monat.
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung:
Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer.
Rentenversicherung:
Versicherungspflicht: Arbeitgeber und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte.
Arbeitszeit:
Wöchentlich mehr als 20 Stunden und nicht begrenzt auf Semesterferien.
Arbeitsentgelt:
Mehr als 400,- EUR im Monat.
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung:
Versicherungspflicht: -> AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte.
Rentenversicherung:
Versicherungspflicht: AG und Student zahlen die Beiträge je zur Hälfte.
Arbeitszeit:
Spielt keine Rolle.
Arbeitsentgelt:
Spielt keine Rolle.
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung:
Versicherungsfreiheit
Anmerkung: Bei einem Arbeitsentgelt bis 800,00 Euro gelten die besonderen Regelungen der "Gleitzone".