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Deine Versicherung bis zum 25. Lebensjahr oder sogar noch länger - wenn du bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitest
Familienversicherung
Studierende, die bei einem in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Familienmitglied (Vater, Mutter, evtl. Ehegatte) mitversichert sind, können dies auch während des Studiums bleiben. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die tatsächlich geleistete Dienstpflichtzeit. Die Familienversicherung ist auch für Studenten möglich, die einen in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehegatten haben.
Da die allgemeinen Voraussetzung der Familienversicherung auch für Studenten gelten, darf das Gesamteinkommen des Studenten die Grenze von 400 EUR monatlich nicht übersteigen.