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Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Zwischen 25 und 30 die richtige Versicherung Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Die Krankenversicherung der Studenten ist ein besonderer Beitragstarif für Studenten, die in eine deutschen Fachhochschule oder Universität eingeschrieben sind. Die monatlichen Beiträge dieser gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach dem bundesdeutschen Sozialhilfesatz. Da dieser in ganz Deutschland gleich hoch ist, gelten die Beiträge für die studentische Krankenversicherung auch für jede gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Ab dem 1. April 2011 beträgt der monatliche Beitrag für Studierende bundesweit einheitlich:

  • Krankenversicherung: 64,77 Euro
  • Pflegeversicherung: 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr

Dieser Beitrag ist jeweils im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Durch eine Satzungsregelung der Vereinigte BKK ist es möglich, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag monatlich abbuchen zu lassen. So kann eine einmalige Beitragsbelastung mit dem gesamten Semesterbetrag vermieden werden.

Voraussetzungen für die KVdS

  • Das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester wurde noch nicht vollendet.
  • Der Vereinigte BKK liegt kein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vor.
  • Der/Die Student/in ist an einer deutschen Universität oder Fachhochschule ordentlich immatrikuliert.
  • Eine kostenfreie Familienversicherung ist nicht (mehr) möglich oder ausgeschlossen.

Die Versicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem der Student das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester vollendet. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe oder persönliche Gründe, insbesondere der Erweb der Zugangsvoraussetzung (z.B. Abitur) in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

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