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(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz; Mobilfunktarife können abweichen)
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![[Vereinigte BKK] - Familienversicherung [Vereinigte BKK] - Familienversicherung](http://www.vereinigte-bkk.de/uploads/media/kopf-mitglied-1.jpg)
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Auch Ihr Ehepartner, Ihr Partner der eingetragen Lebensgemeinschaft und Ihre Kinder können den umfangreichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz der Vereinigten BKK kostenfrei in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Familienversicherung ist gegeben, wenn u.a.
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist leider nicht möglich, wenn
Für Ihre Kinder besteht der Versicherungsschutz bis zum vollendeten
Nach Vollendung des 25. Lebensjahres kann die Familienversicherung um den Zeitraum des Wehr- oder Zivildienstes verlängert werden. Bitte legen Sie uns hierfür eine entsprechende Bescheinigung vor.
Eine Verlängerung der Familienversicherung ist auch aufgrund der nachfolgend aufgeführten Freiwilligendienste möglich:
- freiwilliger Wehrdienst (FWD) nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD) nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
- freiwilliges soziales Jahr (FSJ) nach dem JFDG
- freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) nach dem JFDG
- vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste
(z. B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst– IJFD)
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 Entwicklungshelfer-Gesetz
Eine Verlängerung ist in diesen Fällen für die tatsächliche Dauer des Dienstes, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten möglich.
Bitte beachten Sie:
Um die Familienversicherung durchführen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung. Legen Sie bei Kindern ab dem 23. Lebensjahr immer eine Schul- oder Studienbescheinigung bei.
Ist Ihr Ehegatte bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert oder nicht gesetzlich krankenversichert, benötigen wir generell den aktuellen Einkommensteuerbescheid Ihres Ehegatten, um den Anspruch auf Familienversicherung für Ihre Kinder prüfen zu können. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften benötigen wir eine entsprechende amtliche Bescheinigung der Lebenspartnerscharft.
Hier können Sie den Antrag auf Familienversicherung direkt aufrufen und ausdrucken.