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Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Aktiv gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Krankenkassen setzen Korruptionsbeauftragte ein

In den letzten Jahren hat die Diskussion über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen zugenommen. Es sind Fälle bekannt, bei denen durch betrügerisches Verhalten im Gesundheitswesen der gesetzlichen Krankenversicherung Schäden entstanden sind, welche von den Versicherten und den Arbeitgebern mit ihren Beiträgen getragen werden müssen. 

Im Interesse unserer Versicherten und gemäß unseres Auftrags nach §197a SGB V hat unsere BKK eine Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bestellt. Ihre Aufgabe ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht unsere Beauftragte nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach. 

Wie Sie uns helfen können:
Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Allerdings bedeutet nicht jede fehlerhafte Abrechnung gleich Betrug oder Korruption. Voraussetzung hierfür ist die Absicht, durch Betrug persönliche Vermögensvorteile zu erzielen. Ein bloßes Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung. 

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit. So erreichen Sie unsere Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: 

per Post
Vereingte BKK
Korruptionsbeauftragte
Stefanie Dahlheimer
Hugo-Junkers-Str. 5
60386 Frankfurt

per E-Mail
stefanie.dahlheimer@vereinigte-bkk.de

Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

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