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Das Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat, der nach dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt wird.
Unserem Verwaltungsrat gehören acht Versichertenvertreter und vier Arbeitgebervertreter an. Obwohl die Arbeitgebervertretung nominell geringer ist, sind die Anzahl der Stimmen gleich.
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Herr Alexis Lamaye
Alternierender Vorsitzender : Herr Hartmut Franz
Klaus Engelhardt, Dr. Michael de Frênes, Alexis Lamaye, Martin Reich
Hartmut Franz, Harald Bock, Wolfgang Dreyer, Rudolf Leipold, Reiner Petersen, Friedrich Schöllmann, Reinhold Turba, Helga Wörn
Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen u. a. darin
Der Verwaltungsrat hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Er hat das Recht alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.
Der Vorstand ist für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen verantwortlich.