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Selbstverwaltung

Das Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat, der nach dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt wird.

Unserem Verwaltungsrat gehören acht Versichertenvertreter und vier Arbeitgebervertreter an. Obwohl die Arbeitgebervertretung nominell geringer ist, sind die Anzahl der Stimmen gleich.

Der Verwaltungsrat unserer BKK

Vorsitzender des Verwaltungsrates:     Herr Alexis Lamaye

Alternierender Vorsitzender               :    Herr Hartmut Franz

Die Arbeitgebervertreter

Klaus Engelhardt, Dr. Michael de Frênes, Alexis Lamaye, Martin Reich

Die Versichertenvertreter

Hartmut Franz, Harald Bock, Wolfgang Dreyer, Rudolf Leipold,                                       Reiner Petersen, Friedrich Schöllmann, Reinhold Turba, Helga Wörn

Die Aufgaben des Verwaltungsrates bestehen u. a. darin

  • den Vorstand zu wählen und zu überwachen
  • die Satzung zu beschließen
  • den Haushaltsplan zu prüfen und abzunehmen
  • dem Vorstand gegenüber die BKK zu vertreten

Der Verwaltungsrat hat umfangreiche Kontroll- und Informationsrechte, um seinen Aufgaben nachkommen zu können. Er hat das Recht alle Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einzusehen und zu prüfen.

Der Vorstand ist für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen verantwortlich.

 

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