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![[Vereinigte BKK] - Arzneimittel ohne Zuzahlung [Vereinigte BKK] - Arzneimittel ohne Zuzahlung](http://www.vereinigte-bkk.de/uploads/media/kopf-mitgliedermagazin_01.jpg)
Preisgünstige Arzneimittel können von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen von der Zuzahlung freigestellt werden. Die Versicherten brauchen in diesen Fällen also nichts zuzahlen.
Wann ist ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit?
Von der Zuzahlung freigestellt werden können nur verordnungspflichtige Arzneimittel mit sog. festbetragsgeregelten Wirkstoffen. Außerdem müssen trotz der Befreiungen insgesamt Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten sein.
Was sind Festbeträge?
Festbetragsarzneimittel sind Fertigarzneimittel, für die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein sog. Festbetrag nach § 35 SGB V festgesetzt ist. Der Festbetrag gibt die Höchstgrenze an, bis zu der die Krankenkassen die Kosten für das Arzneimittel übernehmen.
Welche Informationen können Sie mit der Suchfunktion abrufen?
Mit der Suchfunktion können Sie recherchieren, ob ein Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist und ob es weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gibt. Sie haben auch die Möglichkeit, sich eine Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel auszudrucken, z. B. für Ihren nächsten Arztbesuch.
Wie oft werden die Informationen aktualisiert?
Jeweils zum ersten und zum 15. eines Monats melden die Pharmafirmen in Deutschland bei der Informationsstelle für Arzneispezialitäten in Frankfurt am Main neue Preise. Auf der Basis dieser Meldungen wird auch die Suchfunktion 14-tägig aktualisiert. Durch die 14-tägigen Preisaktualisierungen ist es auch möglich, dass Arzneimittel, die bereits zuzahlungsbefreit waren, wieder zuzahlungspflichtig werden, wenn der Hersteller den Preis erhöht. Andererseits können natürlich durch Preissenkungen Arzneimittel, für die in der Vergangenheit eine Zuzahlung erforderlich war, künftig zuzahlungsbefreit werden.
Ihr Arzt muss entscheiden
Bitte beachten Sie, dass die Informationen aus der Suchfunktion die Beratung durch Ihren Arzt keinesfalls ersetzen können. Insbesondere lassen sich keine Aussagen hinsichtlich der Ersetzbarkeit oder sonstige therapeutische Hinweise ableiten. Ob ein Austausch des von Ihnen gesuchten Arzneimittels durch ein anderes zuzahlungsbefreites Arzneimittel möglich ist, kann nur Ihr Arzt entscheiden.
Internet-Tipp
Die Suchfunktion können Sie hier aufrufen.